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21. März 2010
 

Illner Intensiv

 
FDP-Parteitag. Quelle: ap

zur Sendung vom 04.08. 2009

Wer profitiert wie vom FDP-Steuermodell?

Nachtrag zur Debatte in der Sendung

In der Sendung "ILLNER intensiv - Warum die FDP wählen?" gab es eine Debatte um eine Beispielrechnung zum FDP- Steuermodell. Deshalb finden Sie hier zur Klarstellung noch einmal die Fakten, die dieser Berechnung des Bundes der Steuerzahler zugrunde lagen.

 
 
 
 
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Die Steuer-Debatte
 

Die Berechnung durch den Bund der Steuerzahler:

 

30.07.2009, Karl-Bräuer Institut des Bundes der Steuerzahler

 

Beispiel: Familienvater bzw. -mutter, Alleinverdiener, je zwei Kinder:

 

A) ein Spitzenverdiener Jahresbrutto 200.000 Euro

Steuer (ESt+SolZ) Tarif 2010 62.718 Euro
Steuer (ESt+SolZ) Tarif FDP 46.603 Euro
Entlastung: 16.115 Euro

 

B) jemand aus der Mittelschicht Jahresbrutto 50.000 Euro

Steuer (ESt+SolZ) Tarif 2010 6.436 Euro
Steuer (ESt+SolZ) Tarif FDP 3.190 Euro
Entlastung 3.246 Euro

 

C) ein Geringverdiener Jahresbrutto 25.000 Euro

Steuer (ESt+SolZ) Tarif 2010 476 Euro
Steuer (ESt+SolZ) Tarif FDP 309 Euro Entlastung 167 Euro

 

Zusammenfassung des Bundes der Steuerzahler zu den Annahmen, die ihrer Modellrechnung zugrunde lagen:

  • FDP-Tarif nach den Wahlprogramm v. 16-17. Mai 2009 ( 60. Ordentlicher Bundesparteitag)
  • Die Steuerzahler sind jeweils gesetzlich sozialversichert
  • Belastung inklusive Solidaritätszuschlag nach geltendem Recht, keine Kirchensteuer (Annahme: konfessionslos)
  • Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibetrag): Für die Berechnungen wurde unterstellt, dass der sogenannte Familienleistungsausgleich wie im bestehenden Recht beibehalten wird. Dass bedeutet, dass bei Familien, bei denen die Kindergeldzahlungen (nach FDP-Wahlprogramm 200 Euro/Monat) die Entlastung durch den Kinderfreibetrag (nach FDP-Wahlprogramm 8004 Euro/Jahr) übersteigt, der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer keine Anwendung findet. Dafür wird das (höhere) Kindergeld ausgezahlt, so dass unter dem Strich die Familie besser da steht. Das Wahlprogramm lässt vermuten, dass dieses Verfahren geändert werden soll. Wie das geschehen soll, ist im Detail nicht ausgeführt, weshalb für die Berechnung die konservative Annahme getroffen wurde, dass der bestehende Familienleistungsausgleich beibehalten wird.